Neue Meldung des lsb-Hessen:
Gute Nachricht für Hessens Sport: Amateur- und Freizeitsportler können ab heute alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport treiben. Hessens Sportanlagen bleiben nunmehr grundsätzlich nicht mehr geschlossen. In Hessen kann damit – wie in den übrigen Bundesländern – beispielsweise Paartanz, Tischtennis im Einzel, Golf mit zwei Personen oder Judo ausgeübt werden. Darüber hinaus bleibt auch – unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen und mit besonderer Vor- und Umsicht – Individualsport im öffentlich Raum möglich. Dazu gehört auszugsweise Reiten, Rudern, Joggen, Radfahren oder Segeln. Das hat das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung so beschlossen.
Hier die vollständige Mitteilung: 38_Veraenderte_Cornaverordnung_Sport